FAQ

Wie läuft Coaching ab?

Jeder Coachingprozess ist individuell und kann je nach Anliegen von der Standardprozessstruktur abweichen:

  • Erstgespräch (kostenfrei): Kennenlernen, Fragen klären, Ablauf klären etc.
  • Erste Sitzung: Zielfindung – Was möchten Sie am Ende des Coachings erreicht haben?
  • Folgesitzungen: Ausarbeitung der unmittelbar nächsten Handlungsschritte, Befähigung zum Handeln, Reflexion der Änderungen
  • Abschluss: Entweder nach einer fest vereinbarten Terminanzahl, oder wenn Sie merken, dass keine weiteren Sitzungen benötigt werden

Was kostet eine Sitzung?

Privatpersonen

Erstgesprächkostenlos
1 Sitzung89 € incl. MwSt.
Paket mit 3 Sitzungen239 € incl. MwSt.

Firmenkunden

  • Preis auf Anfrage

Bei weiteren Fragen zu Preisen: Kontakt aufnehmen

Wie viele Sitzungen sind notwendig?

Je nach Anliegen finden meist zwischen 3 und 6 Sitzungen statt.
Es steht Ihnen jeder Zeit frei, Ihren Weg ohne meine Begleitung weiterzugehen – auch nach der ersten Sitzung.

Wie lange dauert eine Sitzung?

Eine Sitzung dauert zwischen 60 min und 90 min. Die Termine finden meist alle 4 bis 6 Wochen statt.
Das Erstgespräch dauert bis zu 30 min.

Wo finden die Termine statt?

Ich biete Onlinecoaching als auch Termine vor Ort in Raum Stuttgart.

Onlinecoaching findet deutschlandweit über Zoom statt.
Vor Ort Termine finden in Co-working oder anderen buchbaren Räumlichkeiten im Raum Stuttgart statt.

Das Erstgespräch zum Kennenlernen findet immer über Zoom oder Telefon statt.

Ist mein Anliegen geeignet für Coaching?

Solange Sie offen dafür sind Ihr Anliegen als ein konkretes Ziel zu formulieren, kann so gut wie jedes Thema besprochen werden. Meist ist es nicht offensichtlich, wie aus einem abstraktem Anliegen ein konkretes Ziel werden soll – weshalb in den ersten Sitzungen ausreichend Zeit dafür vorgesehen ist.

Dabei sollte das Ziel nicht nur konkret sein, sondern auch die Umsetzung sollte vollständig unter Ihrem Einfluss stehen.

Beispiel 1
„Ich möchte, dass meine Vorgesetzte merkt, dass sie unrealistische Ergebnisse erwartet, und dass sie damit aufhört.“
Erstens ist in diesem Ziel ist keine Änderung und somit keine Umsetzung und keine Weiterentwicklung auf Seiten der Klient*In vorgesehen.
Zweitens hat die Klient*In keinen Einfluss auf das Ergebnis: auch wenn die Vorgesetzte die Unzufriedenheit der Klient*In bemerkt, hat die Klient*In keinen Einfluss darauf, ob die Vorgesetzte ihr Handeln ändert.

Beispiel 2
„Ich möchte in der Kommunikation zur Vorgesetzten meine Bedenken selbstbewusst und ruhig ausdrücken.“
Hier liegt die Umsetzung ganz bei der Klient*In. Auch in diesem Szenario kann die Klient*In nicht beeinflussen, ob die Vorgesetzte ihr Verhalten ändert.
Doch die Klient*In entwickelt neue Ressourcen, welche sie in Ihrer Karriere deutlich weiterbringen können: Selbstbewusstsein in schwierigen Situationen, Fokus auf den Einflussbereich, klare Kommunikation der eigenen Grenzen.

Unterliegt der Coach einer Schweigepflicht?

Laut  § 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen unterliegen bestimmte Berufsgruppen einer Schweigepflicht, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Therapeuten. Leider wird der Coachingberuf nicht explizit im Strafgesetzbuch genannt.

Doch ohne Vertrauen und Offenheit ist erfolgreiches Coaching nicht möglich. Deshalb ist es für mich selbstverständlich, dass unsere Gespräche der Verschwiegenheit unterliegen. Auf Wunsch können wir das gerne schriftlich in einer Vertraulichkeitserklärung festhalten.

Falls das Coaching durch einen Dritten veranlasst wurde (z.B. Arbeitgeber), vereinbaren wir gemeinsam welche Informationen weitergegeben werden dürfen und welche vertraulich bleiben.